Sie wollen einen Baum in Ihrem Garten in Köln fällen? Dann brauchen Sie in vielen Fällen eine Genehmigung. Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln regelt genau, welche Bäume geschützt sind und was Sie tun dürfen — und was nicht.

Ob ein morscher Baum, der das Haus gefährdet, eine Fichte, die dem Nachbarn das Licht nimmt, oder eine alte Eiche, die einfach zu groß geworden ist: Bevor Sie zur Motorsäge greifen, müssen Sie die rechtliche Lage kennen. Denn eine Baumfällung ohne Genehmigung kann in Köln teuer werden — Bußgelder von bis zu 50.000 € sind möglich.

In diesem Ratgeber erklären wir alles, was Sie wissen müssen: Von der Genehmigungspflicht über den konkreten Antragsweg beim Umweltamt bis zu den Kosten und Fristen. Außerdem erfahren Sie, wie GreenTeam als Ihr Baumdienst in Köln den gesamten Prozess für Sie übernehmen kann — von der Prüfung bis zur fertigen Fällung.

1. Die Baumschutzsatzung Köln — Was ist das?

Die Baumschutzsatzung ist eine kommunale Verordnung, die den Baumbestand auf privaten und gewerblichen Grundstücken in Köln schützt. Sie wird von der Stadt Köln erlassen und regelt, welche Bäume nicht ohne Weiteres gefällt, beschädigt oder in ihrem Wachstum beeinträchtigt werden dürfen.

Ziel der Satzung ist es, das Stadtklima zu erhalten, Lebensräume für Tiere zu schützen und das grüne Stadtbild Kölns zu bewahren. Bäume filtern Feinstaub, spenden Schatten, kühlen im Sommer und sind wichtige Kohlenstoffspeicher — gerade in einer Großstadt wie Köln ist ihr Erhalt von besonderer Bedeutung.

Die Satzung gilt für alle Grundstücke im Kölner Stadtgebiet, also auch in Stadtteilen wie Porz, Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld oder Nippes. Es spielt keine Rolle, ob der Baum auf einem privaten Grundstück, einem Firmengelände oder in einer Wohnanlage steht — entscheidend ist allein der Stammumfang und die Baumart. Die aktuelle Fassung der Baumschutzsatzung (Stand 2026) können Sie beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln einsehen.

2. Welche Bäume sind in Köln geschützt?

Nicht jeder Baum auf Ihrem Grundstück fällt unter die Baumschutzsatzung. Geschützt sind in Köln:

Ausnahmen: Nicht geschützt sind Obstbäume — dazu zählen Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Zwetschge und Walnuss. Diese dürfen Sie unabhängig vom Stammumfang ohne Genehmigung fällen (außerhalb der Vogelbrutzeit, dazu später mehr). Ebenfalls ausgenommen sind Bäume in gewerblichen Baumschulen und Gärtnereien.

Tipp: So messen Sie den Stammumfang richtig

Nehmen Sie ein flexibles Maßband und messen Sie den Umfang des Baumstamms in genau 1 Meter Höhe über dem Erdboden. Führen Sie das Maßband eng um den Stamm herum — nicht über Efeu, Moos oder abstehende Rinde. Bei mehrstämmigen Bäumen wird jeder Stamm einzeln gemessen; ist einer davon über dem Grenzwert, gilt der gesamte Baum als geschützt. Wenn der Stamm in 1 m Höhe bereits verzweigt ist, messen Sie unterhalb der Verzweigung an der dünnsten Stelle.

Achtung: Auch wenn Ihr Baum knapp unter dem Grenzwert liegt, sollten Sie im Zweifelsfall beim Umweltamt nachfragen. Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, riskiert empfindliche Strafen. Sind Sie unsicher, ob Ihr Baum geschützt ist? Wir von GreenTeam prüfen das kostenlos vor Ort.

3. Wann darf man Bäume fällen? Fristen & Zeiträume

Unabhängig von der Baumschutzsatzung gibt es ein bundesweites Fällverbot während der Vogelbrutzeit. Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Bäume, Hecken und Gebüsche in der Zeit vom 1. März bis 30. September zu fällen oder stark zurückzuschneiden. Das gilt für alle Bäume — auch für nicht geschützte Obstbäume.

Die erlaubte Fällsaison liegt also zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar. In dieser Zeit können Sie — sofern eine Genehmigung vorliegt oder keine benötigt wird — Ihren Baum fällen lassen.

Ausnahmen vom Fällverbot:

Praxis-Tipp: Planen Sie Ihre Baumfällung frühzeitig. Stellen Sie den Antrag idealerweise im August oder September, damit die Genehmigung rechtzeitig zum Beginn der Fällsaison im Oktober vorliegt.

4. Fällgenehmigung beantragen — So geht's Schritt für Schritt

Wenn Ihr Baum unter die Baumschutzsatzung fällt, müssen Sie vor der Fällung eine Fällgenehmigung beim Umweltamt der Stadt Köln beantragen. So gehen Sie vor:

Schritt 1: Prüfen Sie, ob der Baum geschützt ist

Messen Sie den Stammumfang in 1 Meter Höhe (siehe Tipp oben). Liegt er bei Laubbäumen über 80 cm oder bei Nadelbäumen über 130 cm — und handelt es sich nicht um einen Obstbaum — ist der Baum geschützt und Sie brauchen eine Genehmigung.

Schritt 2: Antrag beim Umweltamt stellen

Den Antrag auf Fällgenehmigung können Sie auf zwei Wegen einreichen:

Schritt 3: Benötigte Unterlagen zusammenstellen

Für den Antrag benötigen Sie:

Schritt 4: Bearbeitung abwarten

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. In der Hochsaison (Herbst) kann es auch länger dauern. Häufig findet eine Vor-Ort-Begutachtung durch einen Mitarbeiter des Umweltamts statt.

Schritt 5: Bescheid erhalten

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid — entweder eine Genehmigung, eine Ablehnung oder eine Genehmigung mit Auflagen. Die häufigste Auflage ist die Verpflichtung zu einer Ersatzpflanzung. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 8 Wochen.

Die Verwaltungsgebühren sind genau festgelegt:

5. Ersatzpflanzung — Was ist das?

In den meisten Fällen wird eine Fällgenehmigung an eine sogenannte Ersatzpflanzung geknüpft. Die Anzahl der Ersatzbäume richtet sich nach dem Stammumfang des gefällten Baumes:

Wenn auf dem Grundstück kein Platz für die Ersatzpflanzung ist, kann eine Ausgleichszahlung von 1.488 € pro nicht pflanzbar gemachtem Baum an die Stadt Köln geleistet werden.

Art und Größe des Ersatzbaumes werden vom Umweltamt festgelegt. In der Regel handelt es sich um einen Hochstamm mit einem bestimmten Mindeststammumfang (oft 12–14 cm). Bevorzugt werden heimische Laubbaum-Arten wie Eiche, Linde, Ahorn oder Hainbuche.

Die Ersatzpflanzung kann auf dem eigenen Grundstück erfolgen — vorausgesetzt, es ist genügend Platz vorhanden. Ist das nicht der Fall, kann die Stadt eine Ausgleichsfläche benennen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung an die Stadt Köln, wenn eine Pflanzung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach Art und Größe des gefällten Baumes.

Wichtig: Die Ersatzpflanzung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen (meist bis zur nächsten Pflanzperiode). Der Nachweis ist dem Umweltamt zu erbringen.

6. Was passiert bei Verstoß? Bußgelder

Eine Baumfällung ohne Genehmigung ist in Köln eine Ordnungswidrigkeit und kann empfindlich bestraft werden. Die Bußgelder liegen je nach Schwere des Verstoßes bei bis zu 50.000 €. Das Amt berücksichtigt dabei Faktoren wie Größe und Alter des Baumes, ökologische Bedeutung und Vorsatz.

Zusätzlich zum Bußgeld wird in der Regel eine Nachpflanzung von Ersatzbäumen angeordnet — häufig in deutlich größerem Umfang, als es bei einem regulären Genehmigungsverfahren der Fall gewesen wäre.

Achtung: Nicht nur das Fällen ist strafbar. Auch das Beschädigen geschützter Bäume kann geahndet werden — dazu zählen etwa übermäßiger Rückschnitt, Wurzelbeschädigung durch Bauarbeiten oder das Versiegeln des Wurzelbereichs. Selbst das Anbringen von Nägeln, Schrauben oder Draht an geschützten Bäumen kann als Beschädigung gewertet werden.

7. Sonderfall: Bäume an Grundstücksgrenzen

Ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn: Was tun, wenn Äste des Nachbarbaums in den eigenen Garten ragen? Hier greifen die nachbarrechtlichen Regelungen des Landes NRW (Nachbarrechtsgesetz NRW — NachbG NRW).

Grundsätzlich haben Sie ein Rückschnittrecht für überhängende Äste — allerdings erst, nachdem Sie den Nachbarn schriftlich aufgefordert haben, die Äste selbst zurückzuschneiden, und dieser dem innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachgekommen ist.

Aber Vorsicht: Auch überhängende Äste eines geschützten Baumes dürfen nicht ohne Weiteres stark zurückgeschnitten werden. Wenn der Rückschnitt so umfangreich wäre, dass er die Gesundheit oder Standsicherheit des Baumes gefährdet, benötigen Sie eine Genehmigung nach der Baumschutzsatzung. Lassen Sie sich in solchen Fällen am besten von einem Fachbetrieb für Kronenpflege beraten, der die Situation fachgerecht einschätzen kann.

GreenTeam Baumkletterer bei professioneller Baumfällung in Köln
GreenTeam Baumkletterer bei einer fachgerechten Baumfällung in Köln

8. GreenTeam übernimmt das für Sie

Das klingt nach viel Bürokratie? Muss es nicht sein. Als erfahrener Baumdienst in Köln übernehmen wir den gesamten Prozess für Sie — von der ersten Einschätzung bis zur fertigen Fällung:

Alles aus einer Hand. Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Erstberatung und Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich. Anschließend erhalten Sie ein Festpreisangebot — ohne versteckte Kosten, ohne offene Stundensätze.

Häufig gestellte Fragen

Nein, nur für geschützte Bäume. In Köln sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) geschützt. Obstbäume wie Apfel, Birne, Kirsche und Pflaume sind von der Baumschutzsatzung ausgenommen und dürfen ohne Genehmigung gefällt werden — allerdings nur außerhalb der Vogelbrutzeit.

Ca. 4 bis 6 Wochen beim Umweltamt Köln. In der Hochsaison (Herbst) kann es auch länger dauern. Planen Sie daher genügend Vorlaufzeit ein, besonders wenn Sie in der Fällsaison (Oktober bis Februar) fällen möchten.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 193,19 € Grundgebühr plus 40,01 € pro genehmigtem Baum. Dazu kommen gegebenenfalls Kosten für eine vorgeschriebene Ersatzpflanzung. Die reinen Fällkosten sind separat und hängen von Größe und Zugänglichkeit des Baumes ab.

Grundsätzlich nein. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September (Vogelbrutzeit). Ausnahmen gelten bei Gefahr im Verzug — etwa bei Sturmschäden oder akuter Bruchgefahr — oder mit einer behördlichen Sondergenehmigung.

Die reinen Fällkosten hängen von Größe, Stammumfang und Zugänglichkeit des Baumes ab. Jeder Baum ist anders — deshalb erstellt GreenTeam nach einer kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung ein verbindliches Festpreisangebot. Keine Stundensätze, keine versteckten Kosten.